Blau-gelbes Schulstartgeld 2022

Das Land Niederösterreich fördert gemäß § 5 NÖ Familiengesetz anlässlich des Schulstarts NÖ Familien, wenn deren Kinder und Jugendliche im Schuljahr 2022/23 eine Schule besuchen. Zweck der Förderung ist die finanzielle Entlastung von Familien im Land Niederösterreich.

Die Förderung besteht in einem einkommensunabhängigen einmaligen finanziellen Zuschuss in Höhe von Euro 100,00 pro Schüler oder Schülerin bzw. Lehrling.

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Richtlinien für das Schulstartgeld: